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- artikel91
- tikel 91 - Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften === | (1) | Wendet eine Kirche oder eine religiöse Vereinigung oder Gemeinschaf... Verordnung in Einklang gebracht werden. | | (2) | Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften... de:erwgr165|Keine Beeinträchtigung des Status der Kirchen und religiösen Vereinigungen]] ---- |< 100% 3
- erwgr165
- grund 165 - Keine Beeinträchtigung des Status der Kirchen und religiösen Vereinigungen === Im Einklang m... l 17 AEUV achtet diese Verordnung den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften
- kapitel09
- :artikel91|Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschafte